Sonderpädagogischer Dienst

1. Sonderpädagogische Unterstützung während des Schuljahres

Die Sonderpädagogische Beratung und Unterstützung ist ein Angebot unseres Sonderpädagogischen Dienstes.

Wenn die Unterstützung durch Maßnahmen des allgemeinen schulischen Systems nicht ausreicht, kann die allgemeine Schule die Beratung und Unterstützung durch den Sonderpädagogischen Dienst anfordern.

Der Antrag auf Sonderpädagogische Unterstützung wird direkt beim zuständigen SBBZ gestellt.

Antragsformular für Sonderpädagogische Unterstützung

Aufgaben:

  • Beobachtung im Unterricht
  • Begleitung von Lernsituationen
  • Diagnostische Aufgaben
  • Erstellung eines Förderplans
  • Gespräche mit den Eltern und den Lehrerinnen und Lehrern
  • Auswertung von Schülerarbeiten

Ziel: kooperative Bildungsplanung, die die Schülerin/den Schüler stärkt, das Umfeld optimiert und erfolgreiches Lernen unterstützt.

Schaubild Aufgaben

2. Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot

Reicht die Unterstützung durch den sonderpädagogischen Dienst nicht aus, damit der Schüler, die Schülerin erfolgreich am Unterricht der allgemeinen Schule teilnehmen kann, erfolgt im nächsten Schritt die diagnostische Überprüfung. Die Kolleg*innen stellen beim Staatlichen Schulamt einen sogenannten SPFA-Antrag (Sonderpädagogische Fallarbeit).

Antragsformular Schule

Auch die Eltern können beim Staatlichen Schulamt einen Antrag zur Überprüfung stellen.

Elternantrag

3. Sonderpädagogische Unterstützung vor der Einschulung

Wenn Eltern, Erzieher*innen und Kooperationslehrer*innen im letzten Kindergartenjahr Entwicklungsrückstände erkennen, und davon auszugehen ist, dass der Schulstart an der allgemeinen Schule nicht erfolgreich sein wird, kann ein SPFA-Antrag bereits vor der Schulanmeldung durch die Eltern gestellt werden.

Elternantrag